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Die Online Stockkarte

Ihr Vorteil

für Imker ist es in der Regel sehr mühsam alle Völker voll im Griff zu haben. Aus diesem Grund können Sie jetzt mit der Online Stockkarte von überall auf Ihre Völker zugreifen und Ihre Tätigkeiten dokumentieren und planen. Einfach und schnell ob Handy oder am PC/Laptop.

Ziel dieses Portals ist eine einfache Verwaltung für Bienenstände und deren Völker, damit der Imker nicht immer alles von Hand aufschreiben muss. Mit Hilfe eines QRCodes, welcher der Imker direkt auf dem Portal generieren und ausdrucken kann, kann mit dem Smartphone dieser gescannt werden und kommt so schnell auf den entsprechenden Bienenstock.

? Der ganz grosse Vorteil ist, dieses Portal kann von überall aus genutzt werden. Es ist eine Web Applikation und kann somit auf dem PC, Tablet oder Smartphone genutzt werden. So kann auch zuhause oder direkt am Bienenstand damit gearbeitet werden.

Unten habe ich ein paar Bilder angefügt, damit man sich ein Bild machen kann, wie das ganze aussieht. Mit dem Benutzer demo und dem Passwort demo kann man sich einloggen und ausprobieren. Es werden keine Änderungen übernommen!

Folgende Funktionen stehen zur Verfügung:

  • Standkarte, Informationen über Ihre Bienenstände
  • Stockkarte, Informationen über Ihre Völker auf dem Stand
  • Tätigkeiten Protokoll, hinzufügen, bearbeiten und löschen Ihrer Tätigkeiten
  • Hinweise, Sie können Hinweise erfassen, welche Sie via E-Mail rechtzeitig informiert
  • Drucken, Stockkarte und Behandlungsjournal einfach und schnell drucken oder ansehen
  • Trachtkalender, sehen Sie, welche Pflanze wann blüht
  • Betriebskonzept, erstellen sie einfach Ihr Betriebskonzept nach der Vorlage von bienen.ch
  • Home Account Info Quiz Trachtkalender home_work Betriebskonzept Hilfe Logout

    News von www.bienen.ch

    Bannwabenverfahren: neues Video - 09.01.2025

    Der BGD hat einen neuen Kurzfilm zum Thema «Bannwabenverfahren» produziert. Das Video ist ab sofort verfügbar auf YouTube und unter www.bienen.ch/merkblatt unterhalb der Merkblätter.

    Das Bannwabenverfahren gehört zu den Methoden für die erste Sommerbehandlung, welche ohne Ameisensäure auskommen und daher im Juli auch bei hohen Temperaturen bedenkenlos angewandt werden können. Anders als der Brutstopp (Merkblatt 1.6.1.) und die Komplette Brutentnahme mit Brutverwertung (Merkblatt 1.6.4.) funktioniert das Bannwabenverfahren (Merkblatt 1.6.2.) gänzlich ohne Oxalsäure oder andere Tierarzneimittel. Das Vorgehen basiert auf dem mehrmaligen Absperren der Königin auf einer Brutwabe und dem anschliessenden Vernichten dieser Bannwaben. Die Methode kann daher nicht nur unabhängig der Temperaturen durchgeführt werden, sondern erlaubt auch eine späte Honigernte.

    Entscheiden Sie sich, die 1. Sommerbehandlung in diesem Jahr ohne Ameisensäure durchzuführen, lohnt es sich, das dafür notwendige Material frühzeitig zu besorgen und sich mit der Methode vertraut zu machen.

    Zeit für die Winterbehandlung - 20.12.2024

    Der Bienengesundheitsdienst (BGD) hat über die Hotline einige Anrufe besorgter Imkerinnen und Imker erhalten, die durch eine hohe Varroabelastung geschädigte Völker festgestellt haben.

    Für eine erfolgreiche Überwinterung ist eine bestmögliche Winterbehandlung unerlässlich. Insbesondere Brutfreiheit, der richtige Zeitpunkt und die Methodenwahl sind ausschlaggebend.

    Es ist wichtig, vor dem Oxalsäure-Einsatz sämtliche Völker auf Brutfreiheit zu kontrollieren und die Winterbehandlung spätestens jetzt durchzuführen. Die Wirksamkeit der einzelnen Behandlungsmethoden ist zudem abhängig von den Aussentemperaturen. Fürs Träufeln sollten sie unter 5°C liegen. Mindesttemperaturen kennen die Methoden Sprühen (Minimum 8°C) und Verdampfen (Minimum 4°C).

    Ein Behandlungstotenfall von über 500 Milben innerhalb der 2 Wochen nach dem Oxalsäure-Einsatz, zeigt die Notwendigkeit einer 2. Winterbehandlung an. Nur wenn diese spätestens Anfang Januar durchgeführt werden kann, sind die Völker höchstwahrscheinlich noch brutfrei.

    Weitere hilfreiche Hinweise zur Durchführung der Oxalsäure-Behandlung finden sich in den BGD-Merkblättern 1.3.1. bis 1.3.4..

    Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an die kostenlose BGD-Hotline (0800 274 274 oder info@apiservice.ch).

    Das BGD-Team wünscht Ihnen schöne Feiertage und berät Sie über die Hotline gerne bis am 24. Dezember mittags oder wieder ab dem 6. Januar 2025.

    Honigfälschungen im EU-Markt  - 13.12.2024

    Für BienenSchweiz ist wichtig, Folgendes festzuhalten:

    • Der Schweizer Honigmarkt ist im Vergleich zur EU klein und überschaubar.  Der grösste Teil des Schweizer Honigs wird direkt vermarktet und kommt nicht in den Detailhandel. Das Vertrauen zwischen Konsumenten und Imkerschaft ist sehr hoch. 
    • Die Gesetzeslage ist klar: Honig ist das Produkt, das Bienen sammeln. Keinerlei Zugaben (Streckungen) sind erlaubt.
    • Alle wichtigen Akteure im Schweizer Honigmarkt – von Behörden über Forscher bis zu Händler – streben hohe Qualitätsstandards an. Niemand will einen Honigskandal. BienenSchweiz und apisuisse nehmen regelmässig an Treffen teil. Die apisuisse-Honigkommission, verantwortlich für das Qualitätslabel “Goldsiegel”, spielt dabei eine zentrale Rolle.
    • Es werden die neuesten Analysemethoden eingesetzt. Doch wie im Doping versuchen Fälscher, immer einen Schritt voraus zu sein. Es geht um viel Geld.

    Aus Sicht der Imkerschaft sieht die Lage anders aus als in Deutschland.

    • In Deutschland befinden sich Imkerinnen und Imker in einem ständigen Preiskampf.
    • Der deutsche Markt wird mit Billighonig überschwemmt. Das hat zur Folge, dass sich der Preisdruck und die Absatzschwierigkeiten verschärfen.
    • Der Honigskandal in der EU steigert die Nachfrage nach Schweizer Honig. Die Verbraucher legen mehr Wert auf eine klare Herkunft.
    • Die Medienberichte und die Reaktionen darauf (siehe online-Kommentare auf entsprechende Berichterstattung) zeigen, dass wir Imkerinnen und Imker Vertrauen geniessen. Wir haben eine grosse Verantwortung, dass dies so bleibt.
    • In der Schweiz haben wir kein Absatzproblem. Wir decken nur etwa ein Drittel der Nachfrage mit der heimischen Produktion. Die Konsumentinnen und Konsumenten wissen, dass Schweizer Honig kostbar ist, und zahlen dafür gern einen angemessenen Preis.

    An die Adresse der Konsumierenden:

    • Wer seinen Honig direkt bei der Imkerschaft kauft, hat praktisch kein Risiko, gefälschten Honig zu kaufen.
    • Das Risiko von Verfälschungen ist bei Importhonigen sicher höher. Wer den billigsten Honig im Regal wählt, nimmt zwangsläufig ein grösseres Risiko in Kauf.  

    BienenSchweiz setzt sich weiterhin für Transparenz und Qualität im Honigmarkt ein und appelliert an die Konsumentinnen und Konsumenten, beim Kauf auf vertrauenswürdige Quellen zu achten.

    Berichterstattungen zum Thema:

    https://www.srf.ch/news/wirtschaft/gestreckte-billigimporte-kommt-auch-bei-uns-gefaelschter-honig-in-die-regale

    https://www.srf.ch/audio/news-plus/fake-honig-ist-in-der-schweiz-drin-was-drauf-steht?id=AUDI20241212_NR_0030#autoplay

    https://www.20min.ch/story/neue-tests-gefaelschter-billig-honig-flutet-den-europaeischen-markt-103238035

    https://www.20min.ch/story/imker-alarmiert-diese-faelschungen-zerstoeren-unsere-lebensgrundlage-103238056

    Jetzt anmelden für das Gesundheitsprogramm 2025 - 06.12.2024

    Möchten Sie die Gesundheit Ihrer Bienen weiter verbessern?
    Suchen Sie konkrete Anregungen und Tipps?
    Sind Sie an einem regelmässigen Austausch mit anderen Imkerinnen und Imkern interessiert?

    Wenn ja, ist das Gesundheitsprogramm des Bienengesundheitsdienstes genau das Richtige für Sie. Teilnehmende profitieren von aktuellen Informationen, einem regelmässigen Austausch und der Begleitung durch den BGD. Wer die Rahmenbedingungen erfüllt und nach dem Betriebskonzept arbeitet, erhält nach Ablauf des Programmjahres eine Anerkennung als «zeitgemässe Bienenhaltung».

    Anmeldungen fürs Programm 2025 sind über die Seite www.bienen.ch/gesundheitsprogramm noch bis am 31. Dezember 2024 möglich. Die Teilnahme lohnt sich und bringt eine Vielzahl von Vorteilen mit sich. Für weitere Informationen steht Ihnen der Bienengesundheitsdienst (info@apiservice.ch, Telefon 0800 274 274) gerne zur Verfügung.

    Kurzbeschrieb