für Imker ist es in der Regel sehr mühsam alle Völker voll im Griff zu haben. Aus diesem Grund können Sie jetzt mit der Online Stockkarte von überall auf Ihre Völker zugreifen und Ihre Tätigkeiten dokumentieren und planen. Einfach und schnell ob Handy oder am PC/Laptop.
Ziel dieses Portals ist eine einfache Verwaltung für Bienenstände und deren Völker, damit der Imker nicht immer alles von Hand aufschreiben muss. Mit Hilfe eines QRCodes, welcher der Imker direkt auf dem Portal generieren und ausdrucken kann, kann mit dem Smartphone dieser gescannt werden und kommt so schnell auf den entsprechenden Bienenstock.
? Der ganz grosse Vorteil ist, dieses Portal kann von überall aus genutzt werden. Es ist eine Web Applikation und kann somit auf dem PC, Tablet oder Smartphone genutzt werden. So kann auch zuhause oder direkt am Bienenstand damit gearbeitet werden.
Unten habe ich ein paar Bilder angefügt, damit man sich ein Bild machen kann, wie das ganze aussieht. Mit dem Benutzer demo und dem Passwort demo kann man sich einloggen und ausprobieren. Es werden keine Änderungen übernommen!
Folgende Funktionen stehen zur Verfügung:
Der BGD hat einen neuen Kurzfilm zum Thema «Bannwabenverfahren» produziert. Das Video ist ab sofort verfügbar auf YouTube und unter www.bienen.ch/merkblatt unterhalb der Merkblätter.
Das Bannwabenverfahren gehört zu den Methoden für die erste Sommerbehandlung, welche ohne Ameisensäure auskommen und daher im Juli auch bei hohen Temperaturen bedenkenlos angewandt werden können. Anders als der Brutstopp (Merkblatt 1.6.1.) und die Komplette Brutentnahme mit Brutverwertung (Merkblatt 1.6.4.) funktioniert das Bannwabenverfahren (Merkblatt 1.6.2.) gänzlich ohne Oxalsäure oder andere Tierarzneimittel. Das Vorgehen basiert auf dem mehrmaligen Absperren der Königin auf einer Brutwabe und dem anschliessenden Vernichten dieser Bannwaben. Die Methode kann daher nicht nur unabhängig der Temperaturen durchgeführt werden, sondern erlaubt auch eine späte Honigernte.
Entscheiden Sie sich, die 1. Sommerbehandlung in diesem Jahr ohne Ameisensäure durchzuführen, lohnt es sich, das dafür notwendige Material frühzeitig zu besorgen und sich mit der Methode vertraut zu machen.
Der Bienengesundheitsdienst (BGD) hat über die Hotline einige Anrufe besorgter Imkerinnen und Imker erhalten, die durch eine hohe Varroabelastung geschädigte Völker festgestellt haben.
Für eine erfolgreiche Überwinterung ist eine bestmögliche Winterbehandlung unerlässlich. Insbesondere Brutfreiheit, der richtige Zeitpunkt und die Methodenwahl sind ausschlaggebend.
Es ist wichtig, vor dem Oxalsäure-Einsatz sämtliche Völker auf Brutfreiheit zu kontrollieren und die Winterbehandlung spätestens jetzt durchzuführen. Die Wirksamkeit der einzelnen Behandlungsmethoden ist zudem abhängig von den Aussentemperaturen. Fürs Träufeln sollten sie unter 5°C liegen. Mindesttemperaturen kennen die Methoden Sprühen (Minimum 8°C) und Verdampfen (Minimum 4°C).
Ein Behandlungstotenfall von über 500 Milben innerhalb der 2 Wochen nach dem Oxalsäure-Einsatz, zeigt die Notwendigkeit einer 2. Winterbehandlung an. Nur wenn diese spätestens Anfang Januar durchgeführt werden kann, sind die Völker höchstwahrscheinlich noch brutfrei.
Weitere hilfreiche Hinweise zur Durchführung der Oxalsäure-Behandlung finden sich in den BGD-Merkblättern 1.3.1. bis 1.3.4..
Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an die kostenlose BGD-Hotline (0800 274 274 oder info@apiservice.ch).
Das BGD-Team wünscht Ihnen schöne Feiertage und berät Sie über die Hotline gerne bis am 24. Dezember mittags oder wieder ab dem 6. Januar 2025. |
Für BienenSchweiz ist wichtig, Folgendes festzuhalten:
Aus Sicht der Imkerschaft sieht die Lage anders aus als in Deutschland.
An die Adresse der Konsumierenden:
BienenSchweiz setzt sich weiterhin für Transparenz und Qualität im Honigmarkt ein und appelliert an die Konsumentinnen und Konsumenten, beim Kauf auf vertrauenswürdige Quellen zu achten.
Berichterstattungen zum Thema:
Möchten Sie die Gesundheit Ihrer Bienen weiter verbessern?
Suchen Sie konkrete Anregungen und Tipps?
Sind Sie an einem regelmässigen Austausch mit anderen Imkerinnen und Imkern interessiert?
Wenn ja, ist das Gesundheitsprogramm des Bienengesundheitsdienstes genau das Richtige für Sie. Teilnehmende profitieren von aktuellen Informationen, einem regelmässigen Austausch und der Begleitung durch den BGD. Wer die Rahmenbedingungen erfüllt und nach dem Betriebskonzept arbeitet, erhält nach Ablauf des Programmjahres eine Anerkennung als «zeitgemässe Bienenhaltung».
Anmeldungen fürs Programm 2025 sind über die Seite www.bienen.ch/gesundheitsprogramm noch bis am 31. Dezember 2024 möglich. Die Teilnahme lohnt sich und bringt eine Vielzahl von Vorteilen mit sich. Für weitere Informationen steht Ihnen der Bienengesundheitsdienst (info@apiservice.ch, Telefon 0800 274 274) gerne zur Verfügung. |